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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung und sind damit Bestandteil aller Erklärungen, Angebote, Verträge, Garantieversprechen, Lieferungen, Leistungen usw. zwischen der BatteryBoost AG (im Folgenden „Verkäufer“) und deren Kunden (im Folgenden „Käufer“). Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer den Auftrag laut den im Angebot definierten Bestellbedingungen an den Verkäufer erteilt.
(2) Vertragspartner des Käufers wird:

    

    BatteryBoost AG

    Klybeckstrasse 141

    CH-4057 Basel

    UID-Nr.: CHE-393.959.423

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(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Bestimmungen des durch Erteilung des Auftrags zustande gekommenen Kaufvertrags gelten die Bestimmungen des Kaufvertrags.
(4) Insofern nach Vertragsschluss Importverbote, Sanktionen oder andere gesetzlichen Beschränkungen eintreten, die der Vertragserfüllung entgegenstehen, ist der Verkäufer von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit und der Käufer hat ihm jeglichen Schaden zu ersetzen, der dem Verkäufer durch bereits getätigte Aufwendungen entstanden ist.
(5) Diese AGB haben Vorrang vor jeglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem gewollten Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für allfällige Vertragslücken.


2. Vertragsgegenstand


(1) Der Verkäufer liefert Produkte gemäss den jeweiligen Produktbeschreibungen und Spezifikationen des Herstellers (im Folgenden „Produkte“).
(2) Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.


3. Preise und Zahlungsbedingungen


(1) Alle im Angebot definierten Preise verstehen sich netto und verzollt in der angegebenen Währung. Zölle und Steuern sind im Preis enthalten, es sei denn, dies wird im Angebot anders vermerkt. Die MWST wird separat aufgeführt, es sei denn, sie kommt z.B. wegen des Reverse-Charge-Verfahrens nicht zum Tragen.
(2) Die angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Zöllen, Steuern und Gebühren. Sollten sich diese Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, diese Mehrkosten an den Käufer weiterzugeben.
(3) Zahlungsfristen richten sich nach den im Angebot festgelegten Bedingungen. Zahlungen sind unwiderruflich und innerhalb der vereinbarten Frist zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe zu verrechnen.
(4) Zahlungen können nur im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung aufgrund von Grobfahrlässigkeit durch den Verkäufer zurückgefordert werden.


4. Lieferung, Gefahrübergang und Erfüllungsort


(1) Der Verkäufer übernimmt die Lieferung der Ware bis zu einem mit dem Käufer vereinbarten und im Angebot festgehaltenen Zielort.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
(3) Wenn im Angebot nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Entladung der Ware am Zielort verantwortlich.
(4) Der Verkäufer fügt beim Angebot eine entsprechende Lieferpauschale hinzu. Der Transportpreis beschränkt sich dabei auf die reine Lieferung inkl. allfälliger Transportversicherungen und anderweitigen Transportgebühren der Produkte.
(5) Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, dem Käufer die tatsächlichen Transportkosten in einer separaten Rechnung in Rechnung zu stellen.
(6) Zölle, Steuern und ähnliche Abgaben sind im Verkaufspreis der Produkte enthalten und nicht Bestandteil der Transportkosten.
(7) Die im Angebot definierten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(8) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Zollkontrollen, unvorhersehbarer Ereignisse oder nicht vom Verkäufer zu vertretender Umstände berechtigen den Käufer weder zur Vertragsaufhebung noch zu Schadensersatzansprüchen. Eine Haftung des Verkäufers für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(9) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an einen vom Käufer benannten Dritten über.
(10) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, sagt vereinbarte Termine kurzfristig (weniger als zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin) ab, macht im Rahmen des Bestell- und Abstimmungsprozesses falsche Angaben oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, die geschuldeten Leistungen bis zur Beendigung des Verzugs oder der Vornahme der Mitwirkungshandlung auszusetzen und den entstandenen Schaden, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(11) Die Kosten für die Lagerung der Produkte trägt während des Annahmeverzugs der Käufer.


5. Eigentumsvorbehalt


Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, bei sämtlichen Handlungen zur Begründung oder zur Aufrechterhaltung eines allfälligen Eigentumsvorbehalts mitzuwirken. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen des Verkäufers bis zum Eigentumsübergang sachgerecht und vorschriftsgemäss zu lagern und zu behandeln und ist bis dahin nicht berechtigt, diese an Dritte weiterzugeben.


6. Haftung und Freistellung


(1) Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für Hilfspersonen des Verkäufers wird, soweit gesetzlich erlaubt, wegbedungen oder ansonsten auf das gesetzlich erlaubte Mass reduziert.
(2) Die Haftung für Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder Installation durch den Käufer oder durch Dritte ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Verkäufer haftet für die Einhaltung der Produktanforderungen (z. B. Kennzeichnungspflichten) und stellt den Käufer von Ansprüchen frei, die auf Mängeln dieser Anforderungen beruhen.
(5) Der Käufer verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Installation, Nutzung und Entsorgung der Produkte einzuhalten. Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften ergeben.


7. Mängelanzeige und Garantie


(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen.
(2) Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(3) Für die gelieferten Produkte gelten ausschliesslich die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Der Verkäufer selbst übernimmt keine eigene Garantie oder Gewährleistung.
(4) Der Verkäufer unterstützt den Käufer bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Herstellergarantie, ist jedoch nicht verpflichtet, diese Ansprüche selbst zu erfüllen oder zusätzliche Leistungen zu erbringen.

(5) Kapazitätsveränderungen infolge alters- und nutzungsbedingter Batterie-Degradation stellen keinen Sachmangel dar.


8. Exportkontrolle und Dual-Use-Güter


(1) Der Verkäufer weist daraufhin, dass Energiespeicher bzw. deren Komponenten gegebenenfalls „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ (Dual-Use-Güter) sein können, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden und dementsprechend Sanktionen unterliegen können.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, alle anwendbaren Export- und Importkontrollgesetze, einschliesslich der Regelungen zu Dual-Use-Gütern, einzuhalten. Der Käufer stellt sicher, dass die Produkte nicht für verbotene militärische, nukleare oder anderweitig sanktionierte Zwecke verwendet werden.
(3) Der Käufer trägt die Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen zur Endverwendung und Freigabe der gelieferten Produkte.
(4) Der Käufer stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen, Strafen oder Kosten frei, die aus der Nichteinhaltung von Export- oder Importkontrollvorschriften durch den Käufer entstehen.


9. Gerichtsstand und anwendbares Recht


(1) Diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des schweizerischen Internationalen Privatrechts.
(2) Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitz bzw. seinem Sitz oder an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand ins Recht zu fassen.

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Die vorliegenden AGB sind gültig ab 10. Januar 2026 und ersetzen ab diesem Datum alle bisherigen Fassungen. Der Verkäufer behält sich vor, die AGB jederzeit in eigenem Ermessen und ohne Ankündigung oder Information des Käufers anzupassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im PDF-Format herunterladen:

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